Remonstration

Was ist eine Remonstration? Es ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Also ein Beamtenrecht. Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Vielleicht können Sie, Herr Krems als Leiter der Visa-Abteilung, Frau Chen ein Besucher-Visum ermöglichen.

Remonstrieren ist zwar schön und gut, ist aber nur möglich, wenn man ein Besucher-Visum beantragt hat. Das ist dann auch nur in englisch oder deutsch zu realisieren. Bei einem Touristen-Visum fällt das alles flach. Da kann man bei einer Absagen nicht remonstrieren. Man hat also keine Chance mehr über die Gründe zur Ablehnung zu erfahren.

Im Falle von Frau Chen hatte ich die Möglichkeit für sie zu remonstrieren, da ich von ihr eine Vollmacht bekommen hatte. So konnte ich in Erfahrung bringen, warum ihre Visaanträge stets abgelehnt wurden. Hier nach zu lesen. Begründung 1 und 2.

 

 

 

© bild und text u.völker

       
 
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