Brief mit der Deutschen Botschaft-1
?BC 701694 Sehr geehrter Herr Völker, vielen Dank für Ihre Nachricht, welche mir zuständigkeitshalber Das Remonstrationsverfahren dient dazu, abgelehnte Visumanträge noch einmal ausgiebig von einem zweiten Visaentscheider prüfen zu lassen und, sollte eine Erteilung des Visums nicht möglich sein, dem Antragsteller bzw. einem durch ihn beauftragen Dritten die Ablehnungsgründe schriftlich in Form eines Remonstrationsbescheides zu erläutern. Sollte ein Remonstrationsbescheid ergehen, steht dem Antragsteller der Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie remonstrieren möchten und reichen Sie ggf. eine handschriftlich von Frau Chen unterschriebene Vollmacht zu Ihren Gunsten ein. Eine Vorsprache im Rahmen der Remonstration würde nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Mit freundlichen Grüßen Eva K.-B. ------- Original-Nachricht -------- Betreff. BC 701694 u.a. Sehr geehrter Herr Krems, "Hallo lieber Uwe Wenn Frau Chenchun remonstriert um eine erneute Prüfung ihres Visum-Antrages zu beantragen, was wieder zu einer Absage führen kann. NunFrage ich mich, was dieser ganze Aufwand bringt; also verfügen Sie über Daten, von denen ich keine Kenntnis habe. Es kann aber natürlich auch sein, dass einige Angaben vielleicht nicht vollständig ausgefüllt wurden, aus Unkenntnis, oder ist Frau Chenchuni Aktenkundig ohne es zu wissen? Die familiäre Verbindung zu China ist, dass sie einen Sohn von 23 Jahren hat und eine Schwester, einen Bruder und Mutter, (bis auf die Mutter kenne ich alle) die alle weiter in China leben werden und somit der Verdacht auf eine Einwanderung von Frau Chenchuns Seite nicht besteht! Ich bin seit 1964 selbstständig und kann mir zurzeit keinen längeren Aufenthalt in China erlauben. Ich frage Sie, Herr Krems, ob sich etwas ändern würde wenn ich nach Peking komme, um erneut mit Frau Chenchun Sie, Herr Krems, persönlich in der Botschaft aufsuche um einen unnötigen Papierkrieg und um Kosten zu vermeiden; ich bin ein ehrlicher Mensch und erwarte es auch von meinem Gesprächspartner! Wenn in den ersten beiden Visa-Anträgen einige Dokumente gefehlt haben sollten, so bitte ich Sie, mir die zu nennen, um sie bei dem Besuch in der Botschaft vorlegen zu können. Ich könnte ab 06. August 2009 bei Ihnen, Herr Krems, in der Deutschen Botschaft mit Frau Chenchunmei sein. Die ganzen Versicherungen sind ab 1. August bis zum 30. November 2009 ausgestellt,und Frau Chenchun wird wieder am 9. November nach China zurückfliegen. Ich habe Frau Chenchun in dieser Zeit für einen Deutsch-Intensivkursus an der Hamburger Volkshochschule vorgemerkt, der vom 7.9.09 bis zum 2.11.09 Ich war 40zig Jahre verheiratet und meine Frau ist an Lungenkrebs verstorben, der nach 14 Jahren und mehrmaligen OP´s leider zum Tode führte. Ich möchte hiermit eigentlich zum Ausdruck bringen "Wer kämpft kann verlieren, aber wer nicht kämpft hat schon verloren!!". So frage ich Sie, Herr K., verliert Deutschland sein Gesicht wenn Sie Frau Chenchunmei ein Besucher-Visum ausstellen, obwohl ich eine "Verpflichtungserklärung" mit freundlichen Grüßen P.S. Frau Chenchunmei hatte ihr Besucher-Visum auf eine einmalige Einreise
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Betreff. BC 701694 u.a. vielen Dank für die Nachricht und die Vollmacht von Frau Chen. Der Antrag wird nun erneut geprüft. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies bis zu zwei Wochen dauern kann. Mit freundlichen Grüßen Eva K.-B.
Uwe Völker schrieb Am 22.06.2009 04:37: Sehr geehrte Frau K.-B., verbleibe ich mit freundlichen
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