Deutsche Botschaft Peking, Visum -1

 

Ich wollte meine chinesische Internet Freundin Chunmei nach Hamburg einladen. Fehlanzeige! Ihr Pass war für keine 6 Monate gültig und ein neuer Pass dauerte wie in Deutschland an die vier Wochen. So besuchte ich sie in China.

Ich besorgte mir ein Visum für China beim chinesischen Konsulat in Hamburg. Ich bekam es in 3 Stunden mit einem Eilzuschlag.

Nach meiner Abreise aus China, wollte ich Chunmei nach Hamburg einladen. So erkundigte ich mich was sie für ein Besucher-Visum für Deutschland von mir brauchte. Ich informierte mich im Internet. Natürlich ging ich davon aus, dass es genauso einfach ist, wie in Deuschland ein Visum für China zu beantragen. Da wurde ich aber eines Besseren belehrt; denn ganz so einfach war es nicht.

Da sie nicht über die Geldmittel verfügte wie ich, lud ich sie ein. Um überhaupt ein Besucher-Visum beantragen zu können, musste Chunmei sich einer Reiseagentur anschließen, die die Formalitäten für sie erledigte. Sie mußte Papiere und Formulare ausfüllen, dann die Reise nach Peking zur Unterschrift (persönliches Erscheinen). Für die Kosten (Agentur und die Reise nach Peking) hatte ich Ihr Geld überwiesen. In der Zwischenzeit hatte ich die von der Deutschen Botschaft geforderten Unterlagen per Kurier geschickt. „Verpflichtungserklärung, Einladungsbrief, Passkopie, Krankenversicherung”.
Für die Verpflichtungserklärung musste ich als Einlader erst einmal gewisse Dinge beibringen, wie Verdienstnachweis der letzten 3 Monate, Eigentumsverhältnisse, Steuerbescheide, etc... dann beim Bezirksamt alles vorlegen und 25,- € für die Verpflichtungserklärung bezahlen. OK, das war mein Part. Das verlangt die Deutsche Botschaft im Ausland. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes heisst es wörtlich:

“Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein
in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbe-handlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungs-erklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers”.

Chunmei bat mich um mehr Geld, denn die Agentur meinte, dass es besser wäre, wenn sie finanziell besser da stehen würde. Dieses Geld würde ich wieder bekommen, wenn sie in Hamburg ist. Ich ging davon aus, dass sie das Besucher-Visum für Deutschland bekommt und zu Ihrem 50. Geburtstag im April in Hamburg ist. Das war im Februar 2009. Chunmei hatte Ende März die Dokumente für ihr bei der Deutschen Botschaft persönlich abgegeben. Am 31.03.9 bekam sie von der Deutschen Botschaft die Ablehnung per Kurier zugestellt. Kein Visum für Deutschland! Chunmei teilte es mir per Mail mit. Ich versuchte mich mit der Deutschen Botschaft in Verbindung zu setzen. Mit dem Ergebnis, dass sie mir keine Auskunft hatten geben können. Dazu war nur Frau Chen berechtigt. Oder ich, wenn ich eine Vollmacht von Frau Chen hätte vorlegen können. Ich bat Chunmei per Mail um diese Vollmacht, damit ich eingreifen konnte. Es dauerte lang, bis ich von Chunmei die Vollmacht erhielt. Lange hatte sie mit sich selbst gerungen. Denn ungern verliert ein Chinese sein Gesicht. Chunmei hätte sich zurück gezogen, aber ich bin hart geblieben. Sonst hätte ich die Gründe nie erfahren, was der Grund der Verweigerung war. Und die erfährt man nur, wenn man remonstriert. Nachzulesen im Schreiben der Deutschen Botschaft von 25.06.09.

„Besucher-Visum Deutschland“.
In der Begründung der Botschaft stand, dass die Rückkehrbereitschaft im Fall von Frau Chen nicht ausreichend dokumentiert ist. Auch, dass sie keine regelmäßigen Einzahlungen auf ihr Sparbuch gemacht hatte und dass ihr Gehalt geschönt wurde, und, und....

Mit anderen Worten: Wenn der Antragsteller nicht viel Geld, keinen richtigen Job und keine regelmäßigen Einzahlungen auf seinem Konto hat, und kein Eigentum besitzt, kannst er das Visum vergessen. Zumindest war es so bei der Deutschen Botschaft in Peking. Bleibt noch zu erwähnen, dass die Botschaften eigenständige Unternehmen sind. Sie entscheiden allein, was das Besucher /Touristen-Visum betrifft. Beim Nationalen/Ehe-Visum entscheidet Deutschland.

Nach meiner Erfahrung irrt sich die Deutsche Botschaft gewaltig, wenn sie behauptet das man zum Ausfüllen der Visumformulare keine Agenturhilfe benötigt. Die meisten Chinesen können weder englisch, geschweige denn deutsch. Wer könnte ihnen beim Ausfüllen der Anträge helfen, wenn nicht diese Agenturen. Die Chinesen essen zwar den Mond, aber die Deutsche Botschschaft lebt hinterm Mond.

Im letzten Absatz der Begründung heißt es dann, dass man remonstrieren, oder Klage beim Verwatungsgericht Berlin einreichen kann. Tolle Voraussetzung für eine Chinesin die kein deutsch spricht. Wie soll sie remonstrieren, wenn sie noch nicht einmal die Bedeutung des Wortes kennt. Ich musste mich auch erst einmal schlau machen, um das zu verstehen.
„Remonstration ist ein Beamtengesetz”. Die Gründe habe ich dann von der Deutschen Botschaft erfahren, die für mich nicht nachvollziehbar sind. So schrieb ich am 27.05.09 an den Deutschen Botschafter Herrn Dr. Schaefer (warum zum Schmidtchen wenn nicht gleich zum Schmidt). Mit dem erfolg, dass er mich zum Leiter der Visa-Abteilung Herrn Krems verwies, der die Angelegenheit klären sollte.

Kein Besucher-Visum für Chunmei und kein 50.Geburtstag in Hamburg. Ich entschloß mich wieder nach China zu fliegen. Mein Visum vom Dezember war für ein halbes Jahr gültig; mit zweimaliger Einreise. Was bedeutete, dass ich am 25.04.2009 wieder
auf den Weg nach China war um mit Chunmei Geburtstag feiern zu können. Bei der Gelegenheit konnte ich mir Peking und Beidaihe ansehen. Und natürlich bei der Deutschen Botschaft einen neuen Versuch starten, das Besucher-Visum nach Deutschland zu bekommen.
Fehlanzeige, nachzulesen unter 25.06.09 „Besucher-Visum Deutschland“.

Wie heißt es so schön: aller guten Dinge sind Drei. Allmälich wurde ich hartnäckig
und ich ließ mir nichts mehr gefallen (wär nicht kämpft hat verloren, aber wär kämpft kann verlieren). Also war ich am 15.09.09 wieder auf den Weg nach Peking. Andere hätten bestimmt schon aufgeben oder eine Rechtsberatung aufgesucht. Vieles kann man in Foren nachlesen, aber es gibt keine perfekte Lösung. Das wollte ich hiermit einmal ändern. Eine Geschichte aufschreiben für all die, die versuchen eine Freundin oder einen Freund aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschand einzuladen.

Auch hatte ich über unseren damaligen Bundestagsabgeortneten Herr Chr. Carstensen von der SPD Hamburg-Nord versucht, über Berlin ein Besucher-Visum zu bekommen. Auch das scheiterte mit der gleichen Begründungen, nachzulesen, Schreiben vom „02.09.2009. Visumangelegenheit”.

 

       
 
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