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Deutsche Botschaft, Peking

Puppen

Die meisten Chinesen müssen in China bleiben! Es sei denn sie kommen in einem
Container nach Deutschland, sprich Europa, Sie (Bild oben) brauchen kein Visum, nur einen Frachtbrief. Sie sind Willkommen in Deutschland: das Spielzeug für Kinder. Sie sind willkommen in Deutschland. Anders bei den Menschen, da macht Deutschland Probleme, was die Einreise betrifft. Es ist ein langer steiniger Weg, um ein begehrtes Besucher-Visum nach Deutschland zu erhalten. Wer nicht über genügend Geld verfügt, kann die Angelegenheit gleich vergessen. Ausserdem darf eine Reise nicht über die Bank, oder öffentliche Mittel finanziert werden, laut Einreisebestimmungen für Touristen oder Besucher.

Bei dem letzten Besuch von unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel in Peking (17.07.2010), haben chinesische Manager darauf hingewiesen, welche Probleme sie bei der Visa-
erstellung für Deutschland haben. Was sollen dann die normal-sterblichen Chinesen sagen, wenn schon Top-Manager Schwierigkeiten haben, ein Besucher-Visum zu bekommen.
Das als kleinen Vorgeschmack.

Ich bin mit Chunmei nach Peking geflogen, um mit ihr gemeinsam in der Deutschen Botschaft vorstellig zu werden. Unser Ziel: ein Besucher-Visum zu bekommen. Der erste Versuch war ja gescheitert, aus Gründen, die für uns nicht ganz verständlich waren.

Dieses Mal waren wir der Ansicht, dass wir alles richtig gemacht hatten. 90 Tage Deutschland für Chunmei. Leider nein! Chunmei hatte versehentlich die Adresse ihres Arbeitgebers in chinesisch geschrieben und nicht in englisch. So sind wir wieder schon abgewiesen worden, um das zu berichtigen. Ich konnte ihr nicht helfen und sie musste sich erst erkundigen, wie der Name in Englisch oder Pinyin geschrieben wird. So mussten wir telefonisch wieder einen neuen Termin vereinbaren, um erneut einen Antrag stellen zu können.

Ich hatte Chunmei ganz offiziell als Gast eingeladen. Auch ich als Gastgeber musste erst einmal Behördengänge machen. Hier 25,-- € für eine Verpflichtungserklärung, Einkommensnachweise der letzten 3 Monaten, Wohnungsnachweis, Steuerbescheid, Krankenversicherung für 90 Tage (im Original und Kopie für die Deutsche Botschaft in Peking). Viel Aufwand für eine Absage. Das Visum wurde ihr verweigert. Die Verwurzelung zu ihrem Land, ihre wirtschaftliche und finanziele Lage, Wohnsitz Bestätigung, Arbeitsnachweis, Bank- oder Sparbuch- Auszüge. Alle diese Dokumente haben vorgelegen, aber trotzdem wurde sie abgewiesen. Begründung: Verdacht auf Familien-zusammenführung, was soviel heist, wie Verdacht auf Heirat. So unterstellt die Deutsche Botschaft in Peking bei einer simplen Einladung falsche Absichten. Und selbst wenn ich sie hätte heitraten wollen, wird mir das verwehrt!!!. Mit welchem Recht tun sie das???

Aber zurück zum Besucher-Visum. In den Visabestimmungen von Deutschland steht: Original-Text vom 18. Juni 2007.

Auszug aus ihren Visabestimmungen:
"Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsverordnungen) zu Grunde legen. Einen Anspruch auf ein Besuchs- oder Touristenvisum vermittelt das Aufenthaltsgesetz nicht. Das Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Aus-länders Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet.Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.
Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein
in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des
Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden".

Das liest sich alles ganz gut, nur hat das mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Chunmei konnte die Reise nicht bezahlen, und was die Kosten der Beglaubigungen der erforderlichen Dokumente betrifft (Übersetzungen in deutsch oder englich und Kopien), so sind das Summen, die für Chinesen kaum zu bewälltigen sind, wenn man in Betracht zieht,
was sie monatlich verdienen.

Bevor man in die Deutsche Botschaft gelassen wird, steht man draussen vor dem Botschaftsgelände in einer langen Schlange an. Und wenn es regnet, steht man im
Regen. Das gilt für alle, auch für Manager. Ganz anders in Hamburg, wo man auf dem chinesischen Konsulatsgelände in einem Gebäude wartet.

 

© bild und text u.völker

     
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