Die Ausländerbehörde

Den ersten Teil der Heirat, hatten wir hinter uns. Der zweite Teil wurde dann komplizierter. Die Heirat musste in Deutschland von dem Standesamt beglaubigt werden. Die Kosten sind ca. 60,-- Euro, das nebenbei. Der schwierigere Teil ist dann die Ausländerbehörde. Wenn die geheiratete Person nur über ein Besucher-Visum eingereist ist, darf sie sich auch nur entsprechend lang in Deutschland aufhalten, (je nach Länge des Besucher-Visums). Bei Ablauf muss sie wieder in ihr Heimatland zurück, egal ob verheiratet oder nicht.
Über die Ausländerbehörde kann man einen längeren Aufenthaltstitel beantragen. Das kann ein großes Problem werden, wenn der geheiratete Partner über keine Deutsch- kenntnisse verfügt. Er muss sie in seinem Heimatland erworben haben und mit einem Zertifikat nachweisen. Kann er/sie das nicht, kann es passieren, dass er/sie nach Hause geschickt wird, auch wenn er/sie verheiratet ist. In meinem Fall hatte ich Glück! Meine Frau hatte in China deutsch gelernt, konnte es aber nicht mit einem Zertifikat belegen. Sie hatte nur die Belege der Sprachschule dabei. Der Leiter der Ausländerbehörde hatte sich mit ihr unterhalten, so konnte sie beweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügte. Das war nicht optimal, aber es hatte gereicht, ihren Aufenthaltstitel für 18 Monate zu bekommen. Einzige Auflage: Sie musste einen Deutschkurs an der Volkshochschule belegen. Danach würde über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels entschieden.
Man darf in dieser Zeit Deutschland nicht länger als 6 Monate verlassen. Der Deutschkurs wird, wenn man ihn bei der Volkshochschule belegt, staatlich gefördert. So bezahlt man anstatt 237,- €, nur 100,-- € pro Kurs. 25 Tage à 3 Stunden. Man verpflichtet sich daran teilzunehmen. Bei unentschuldigtem fernbleiben, erlischt nach Ablauf des Aufenthaltstitel der Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland. Man wird wieder in seine Heimat abgeschoben. Ohne wenn und aber.

(Es gibt auch Ausnahmen. Ich telefonierte mit dem Bürgertelefon in Berlin. Man sagte mir, dass es Unterschiede gäbe, was die Verlängerung des Besucher-Visums angeht. Das läge im Ermessen der Angestellten. Hätte man uns die Verlängerung verweigert, hätte das bedeutet, dass wir zurück nach China hätten reisen müssen, um alle Anträge neu zu beantragen. Nationales/Ehe- Visum der Familien Zusammenführung. Was dann passiert wäre, kann ich nicht beantworten. Auf jeden Fall ist es eine teure Angelegenheit; Flug nach China und wieder zurück, alle Dokumente neu beglaubigen und erstellen lassen, denn die dürfen nicht älter als 3-6 Monate sein. Und beim nationalen Visum heißt das
8 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Auf jeden Fall benötigt man ein Sprachzertifikat der Kompetenzstufe A-1).

Es ist doch ein Widerspruch! Bürger aus visumpflichtigen Ländern müssen Deutschkenntnisse nachweisen; Bürger aus nicht-visumpflichtigen Ländern
brauchen das nicht! Da gibt es nach meiner Ansicht Nachholbedarf.

 

© bild und text u.völker

       
 
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