Brief mit der Deutschen Botschaft-3
Sehr geehrter Herr Völker, bezugnehmend auf Ihre sowie meine früheren Mails sowie den Remonstrationsbescheid kann ich dem bisher gesagten und insbesondere den im Remonstrationsbescheid dargelegten Gründen für die Ablehnung des Antrags zwecks Erteilung eines Visums zur Besuchsreise, nichts weiter anfügen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Harald Krems
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Uwe Völker schrieb Am 20.07.2009 07:42: Sehr geehrter Herr K., ihr Antwortschreiben auf meinen Brief vom 30.06.09 ist bei mir leider untergegangen, er hatte sich durch einen Computer-Absturz nicht mehr als Eingang markiert. Seit dem 1. August 2008 bin ich Witwer; am 8. August 2008 wäre ich 40 Jahre verheiratet gewesen. Nur noch einmal zu Ihrer Information. Wie Sie aus den Unterlagen erkennen, habe ich eine 50zig jährige Chinesin über das Internet kennengelernt. Frau Chen habe ich im Dezember 2008 und im April 2009 in Wuhan und Peking besucht. (Deutsche Botschaft) Trotz 3-maliger Anläufe hat sie kein Besucher-Visum für Deutschland erhalten. Das Visum wurde immer wieder aus den gleichen Gründen abgewiesen. Die Begründungen kennen Sie ja! Das ich ein neues Visum beantragen oder remonstrieren kann, habe ich alles schon gemacht. Aber die Deutsche Botschaft verweigert mir eine nähere Beziehung zu Frau Chen einzugehen. Sie ist keine 25jährige Studentin, die über ein Studium in Deutschland einen deutschen Mann kennen lernen will, um zu heiraten. So muss ich immer wieder feststellen, wie grausam der Mensch doch sein kann, ein derartiges Verhalten an den Tag zu legen. Als wenn die Deutsche Botschaft oder Deutschland ein Risiko, Schaden oder eine Gefahr eingehen würde, Frau Chen ein Besucher-Visum auszustellen. Die Deutschen regen sich immer wieder über die Verletzung der Menschenrechte, die in diktatorischen Ländern stattfinden auf, aber von der So bestimmt die Deutsche Botschaft in Peking, wer in Deutschland als Besucher willkommen oder nicht willkommen ist. Der Mensch (Frau Chen) bleibt dabei auf der Strecke wegen Verdacht auf Einwanderung. Wenn die Beamten die Würde der Menschen verletzen, ist er von der eigenen Verantwortung befreit. (Ausschnitt aus einem Artikel Aus guter Quelle weiß ich, dass man in Thailand anders denkt, es gibt viel Thailänderinnen die über ein Besucher-Visum nach Deutschland kommen, hier für 3 Monate in einem Thai-Massage-Salon arbeiten gehen, dann für einen Monat nach Thailand zurückkehren, um wieder für 3 Monate in Deutschland in einem Thai-Massage-Salon arbeiten zu können. In der Annahme, dass das Auswärtige Amt in Berlin mir weiter helfen könnte, bin ich nicht weiter gekommen, aber sie haben mir eine nützliche Antwort gegeben. Das die Deutschen Botschaften alle eigenmächtig handeln und sie darauf keinen Einfluss nehmen können. Also "Staat im Staat". Aber als treuer Steuerzahler werden Sie von mir mitbezahlt. Also geht es nur um die Würde des Beamten, der widerum von seiner eigenen Verantwortung befreit ist, und nicht um die Würde des Visum-Antragstellers und des Gastgebers. Vielleicht können Sie, Herr K., als Leiter der Visa-Abteilung Frau Chen ein Besucher-Visum doch noch ermöglichen. Im Gericht heißt es doch: Im Zweifel für den Angeklagten!! Die Deutschen Botschaften repräsentieren als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. Das bedeutet für mich, dass ich Herrn Dr. Horst Köhler, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, konsultiere, um mein Recht auf ein Besucher-Visum für Frau Chen zu bestehen. Es sei denn, dass Sie mir die Gründe nennen können, die Frau Chen eine Einreise nach Deutschland nicht gestatten! (Krimi-nelle?, oder verkehrte Angaben zur Person und, und...) Die Vollmacht liegt Ihnen vor. Ich werde in der Zeit vom ca. 14. August bis ca. 27. August 2009 (eine Frage der Ticketpreise) wieder in Peking sein, um Frau Chen zu sehen, damit wir uns über unsere weitere Zukunft Gedanken machen. Übliche Ausstellungsvoraussetzungen: "Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungs-schutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.[13] Als Nachweise hierfür können eine Einladung aus dem Zielland und Dokumente gefordert werden, die die finanzielle Situation des Antragstellers im Herkunftsland belegen, wie etwa Gehaltsnachweise.[14] Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es nach dem Recht vieler Staaten, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozia-lhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt).[15] In sehr vielen Fällen sind Visa mit bestimmten Auflagen verbunden, z. B. darf der Inhaber als Tourist keiner Arbeit nachgehen oder sich der Aufnahme überhaupt verdächtig machen. Länger-fristige Visa für Studenten oder Arbeitnehmer werden von vielen Ländern ausgestellt". Mit freundlichen Grüßen Uwe Völker |
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