Korrespondenz, Deutsche Botschaft -2

 

729937

Sehr geehrter Herr Völker, ich bestätige den Eingang Ihrer unten angehängten Mail. Bezugnehmend auf das heute mit Ihnen geführte Telefonat verweise ich auf den bereits ergangenen und Ihnen vorliegenden Remonstrationsbescheid.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den Remonstrationsbescheid mit keinen weiteren Ausführungen ergänzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Harald Krems Leiter der Visastelle

 

Uwe Völker schrieb Am 12.10.2009 08:38:

BC 729937

Sehr geehrter Herr Krems, haben Sie eigentlich die Begründung von Frau Chen einmal richtig durchgelesen? Sie besteht aus lauter Vorhaltungen und Vorwürfen. Soll ich über Ihre Begründung lachen oder..., im Grunde genommen hat sich in der Situation von Frau Chen nichts geändert. Im Gegenteil, erst wird ihr vorgeworfen, dass es sich bei ihrem Gehalt um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt, doch dieses Thema hatten wir schon zweimal, auch die unregelmäßigen Einzahlungen auf ihrem Sparbuch. Jetzt hat sie ein anderes Sparbuch eingereicht, was regelmäßige Einzahlungen aufweist, aber die Botschaft legt es jetzt wieder als geschönt aus; ist es verboten, sich ein neues Sparbuch zuzulegen? Muss Frau Chen alle ihre alten Sparbücher vorlegen - die Kopie vom alten Sparbuch liegen bei Ihnen in der Botschaft vor - das ist doch reine Schikane, wie die Deutsche Botschaft mit uns umgeht. Und was das Gehalt angeht, Herr Krems, Sie verdienen ja auch mehr als Herr Werner, bei gleicher Arbeitszeit, Sie werden doch auch nach Leistung bezahlt! Oder...? Den Absatz aus der Begründung, dass Frau Chen angab, geschieden zu sein...? Sie vergessen leider zu erwähnen, dass die meisten Chinesen in dem Alter von Frau Chen keine Fremdsprachen beherrschen, weder Deutsch noch Englisch und ihr das als Vorwurf anlasten. Das mit dem Deutsch-Intensivkurs, das geht auf die Rechnung der Botschaft, sie war in Hamburg angemeldet vom 7.9.09-2.11.09, das hat die Botschaft aber nicht zuge-lassen, weil Frau Chen kein Visum bekommen hat. Eigentlich sollte ich Ihnen meine Kosten für die Volkshochschule in Rechnung stellen. Was die Heirat mit Frau Chen angeht, kann ich nur sagen, dass es die Botschaft nichts angeht, es sei denn, sie bestimmt wann und wo! Oder bestimmt das jetzt der Staat, oder die Deutsche Botschaft in Peking? außerdem ist das meine Privatsache und das geht der Deutschen Botschaft überhaupt nichts an. Die Botschaft hat übersehen, dass es ein Ehe-Visum gibt, und das es sich hierbei! nur um ein Besucher-Visum handelt. Die Deutsche Botschaft hat es bis heute nicht fertig gebracht, einmal darüber nachzudenken, dass ich Frau Chen eingeladen habe und sie unter dem Visum-Antrag nur ihre Unterschrift geleistet hat. Auch ist Ihnen nicht auf-gefallen, dass von Frau Chen ein Schreiben vorliegt, das sie nach 90 Tagen Deutschland wieder verlässt. Oder muss sie das notariell bestätigen lassen, um ihr zu glauben, dass sie wieder nach China fliegt? Wie wäre es, wenn die Botschaft für ihre Visum-Bestimmungen nicht noch dem Punkt: "Polizeiliches Führungszeugnis oder die Beglaubigung durch einen Lügendetektor aufnimmt"? Das Thema "Verwurzelung" müssen Sie mir schon etwas näher erläutern, wie das bei Frau Chen aussehen soll. Den Satz mit der Umgehung der Wahrscheinlichkeit des Dauerhaften (Familienzusammenführung) der familiären Verwurzelung und Rückkehr-Bereitschaft ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie haben von mir und Frau Chen die Bestätigung, dass sie nach 90 Tagen oder früher Deutschland wieder verlässt. Oder müssen wir das notariell beglaubigen lassen? Wie glaubwürdig ist für Sie Frau Chen oder Ich Uwe Völker, der für Frau Chen bürgt? Wenn Sie das Buch gelesen haben: "Alltag in Peking" von Frau Louis Fisher-Ruge, dann sollten Sie den Charakter der Chinesen sehr gut kennen, das er nicht sein Gesicht verliert und sich mit seinem Schicksal abfindet. Sie können davon ausgehen, dass ich, wenn es sein muss, es bis zum Ende durchziehen werde ohne Verwaltungs-Gericht. Es ist doch traurig, dass ein Gericht über ein kleines Häkchen entscheiden muss, ob Frau Chen ein Besucher-Visum bekommt oder nicht. Vielleicht ist es im Beamtenleben so, dass man sich gerichtlich absichern muss, um keine eigene Verantwortung zu übernehmen, wo wir beim remonstrieren sind (Beamtengesetz).

Uwe Völker

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

 

729937

Sehr geehrter Herr Völker,

Beteiligte des Verfahrens sind regelmäßig der Kläger, die Beklagte und
das Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Harald Krems
Leiter der Visastelle

 

Uwe Völker schrieb Am 29.10.2009 08:28:
BC 729937
BC 701694

Sehr geehrter Herr Krems,
eine letzte Frage habe ich noch an Sie, was der letzte Absatz für Sie oder für mich bedeutet: "Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass
alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können". Wie darf ich diesen Satz verstehen, wer sind alle Beteiligten? Sie, Herr Krems, müssen das doch wissen, sind es 2 oder 5, oder das ganze Auswärtige Amt, vielleicht 200 oder noch mehr? Das müssen Sie mir schon genauer erklären, ob ich noch einen Bankkredit aufnehmen muss um alle zufrieden zu stellen.

Mit besten Grüßen
Uwe Völker

 

© text D.B u.völker

       
 
Share |

       
             
 
Gojilong Likör