Brief mit der Deutschen Botschaft-2
Sehr geehrter Herr Völker, ich beziehe mich auf Ihre Mail (gleichlautend an Frau K.-B. gerichtet) sowie den am 25. Juni 2009 ergangenen Remonstrationsbescheid. Im Rahmen der Prüfung der Remonstration wurden alle vorliegenden Informationen und Dokumente ausgewertet und beurteilt. Das Ergebnis wurde mit dem Remonstrations-bescheid mitgeteilt. Es wurde auch auf den weiteren möglichen Weg, der Klageerhebung beim Verwaltungsgericht hingewiesen. Alternativ besteht selbstverständlich die Möglichkeit einen neuen Visumantrag zu stellen. Vorsorglich möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass einem Visumantrag u.a. immer dann nicht stattgegeben werden kann, wenn die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland nicht ausreichend gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Uwe Völker schrieb Am 30.06.2009 07:16: Sehr geehrter Herr K., Mit freundlichen Grüßen Kopie an Frau K.-B. Sehr geehrter Herr Völker, ich beziehe mich auf Ihre unten angehängte Mail sowie meine Mitteilung vom 30. Juni 2009. Wie bereits ausgeführt, ist der Visumantrag hiesigerseits abschließend mit dem Remonstrationsbescheid vom 25. Juni 2009, der die Ablehnungsgründe aufzeigt, bearbeitet worden. Die weiteren Schritte wurden zwischenzeitlich mehrfach erläutert. Die Vorlage von Flugtickets ist grundsätzlich nicht geeignet, mangelnde wirtschaftliche und/oder familiäre Verwurzelung auszugleichen. Mit freundlichen Grüßen
> -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Besucher-Visum für Frau Chen Chun RK516SE/DEU/501200/20090507/701694, Sehr geehrte Frau K.-B., am 30.06.2009 habe ich Herrn K. per Mail einen Brief geschickt. Leider habe ich bis zum heutigen Tag noch keine Antwort erhalten wie die Visa-Abteilung der Deutschen Botschaft über diesen Sachverhalt denkt. Ich werde Ihnen den an Herrn K. gerichteten Brief vom 30.06.2009 noch Wäre die Situation für Frau Chen besser, wenn ich Ihnen das Flugticket für die Einreise nach Deutschland für die Zeit vom 27.8.09 bis zu 13.11.09 vorlegen würde?- Denn ich hatte Frau Chen bereits am 15. Juni 2009, an der Hamburger Volkshochschule für die Zeit vom 07.09.09 bis zum 2.11.09 angemeldet. Anlage: Brief an Herr K. vom 30.06.2009 Sehr geehrter Herr K., wieder habe ich auf meine Fragen keine Antwort erhalten, es wird einem immer wieder Angeboten, einen neuen Visa-Antrag zu stellen, was bedeutet, dass Frau Chen wieder nach Peking fliegen muss um ihr Visum abzugeben, um hinterher zu erfahren, dass ihr Visum wieder abgewiesen wurde!! Wenn ich jetzt eine Klageerhebung beim Verwaltungsgericht in Berlin anstrebe und dann das Visum für Frau Chen bekomme, ist, das was hier abläuft Zeitverschwendung. Ich hatte Ihnen geschrieben das ich ein ehrlicher Mensch bin und das auch von ((Ihnen erwarte. Wie kann es angehen, dass der Satz auf der Internet-Seite zu finden ist: "Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers" keine Anwendung findet. Es fehlt aber der Nachsatz "dass einem Visumantrag u.a. immer dann nicht stattgegeben werden kann, wenn die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland nicht ausreichend gegeben ist. "Vielleicht als Anregung". So bekomme ich eigentlich immer die gleiche Antwort neues Visum remonstrieren oder Sehr geehrter Herr Krems, wieder habe ich auf meine Fragen keine Antwort erhalten, es wird einem immer wieder angeboten, einen neuen Visa-Antrag zu stellen, was bedeutet, dass Frau Chen wieder nach Peking fliegen muss um ihr Visum abzugeben, um hinterher zu erfahren, dass ihr Visum wieder abgewiesen wurde!! Wenn ich jetzt eine Klageerhebung beim Verwaltungs-gericht in Berlin anstrebe und dann das Visum für Frau Chen bekomme, ist, das was hier abläuft Zeitverschwendung. Ich hatte Ihnen geschrieben, dass ich ein ehrlicher Mensch bin und das auch von Ihnen erwarte. Wie kann es angehen, dass der Satz auf der Internet-Seite zu finden ist: "Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers" keine Anwendung findet. Es fehlt aber der Nachsatz "dass einem Visumantrag u.a. immer dann nicht stattgegeben werden kann, wenn die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland nicht ausreichend gegeben ist. "Vielleicht als Anregung". So bekomme ich eigentlich immer die gleiche Antwort neues Visum remonstrieren oder Verwaltungsgericht Berlin! Ein Schwanz ohne Ende. So bitte ich Sie Inständig, mir die Dokumente zu nennen, die die Deutsche Botschaft beanstandet oder die der Deutschen Botschaft noch fehlen, um die Rückkehr nach China von Frau Chen zu garantieren. (sie hat eine Familie) damit wir endlich zu einem vernünftigen Abschluss kommen, so haben Sie, Herr Krems, ihre Ruhe und ich das Visum für Frau Chen, mehr will ich nicht. Warum müssen immer gleich Gerichte eingeschaltet werden, um ein Recht zu erkämpfen; als ob die Gerichte nicht schon genug Arbeit haben. Man kann das doch alles im Vorwege regeln. Mit freundlichen Grüßen
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