Brief an den Botschafter in Peking

 

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kontakt mit dem Botschafter
Datum: Wed, 27 May 2009 00:34:43 +0200 (CEST)

Dies ist ein Kontaktformular der: Deutsche Botschaft Peking VR China

Name: Uwe Völker

Sehr geehrter Herr Botschafter Dr. Schaefer,

es geht um das Besucher-Visum von Frau Chen Chunmei Pass-Nr. G 338....
Meine chinesische Freundin wollte ich nach mehrmaligen Besuchen in China, einmal nach Deutschland über ein Besucher-Visum einladen um ihr Deutschland zu zeigen, ob wohl ich alle Auflagen erfüllt habe, um Sie nach Deutschland einzuladen. Mit einer Verpflichtungs-erklärung, einer Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie meine finanziellen Verhältnisse offen gelegt habe, hat Frau Chen Chunmei kein Besucher-Visum erhalten.
Mit der Begründung der Einwanderung - weder für den April, noch für den August ds.J. - obwohl ich mit Frau Chen Chunmei am 30. April in der Deutschen Botschaft war und sie die Rückkehrbereitschaft unterschrieben hat. So frage ich mich, wie es sein kann, das man zwar "Willkommen in Deutschland” ist, aber wieso nicht Frau Chen Chunmei? Es heißt zwar, das nur der Antragsteller eine Auskunft über die Ablehnung bekommt, das mag zwar in vielen Fällen richtig sein, aber die Einladung geht von meiner Seite aus. Vielleicht aber können Sie, Herr Botschafter Dr. Schaefer in der Angelegenheit von Frau Chen Chunme, was das Besucher-Visum angeht, etwas ausrichten und Frau Chen Chunmei die Möglichkeit geben, doch noch ein Visum für die Einreise zu bekommen. Ich wollte sie in
der Zeit, wo sie dann in Deutschland ist, ihr die Möglichkeit geben, einen Deutschkursus
in der Volkshochschule zu ermöglichen, der vom 7. September bis zum 2. November 2009 stattfindet. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich in dieser Angelegenheit eine positive Nachricht von Ihnen Herr Botschafter Dr. Schaefer oder der Deutschen Botschaft zu hören bekäme.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Uwe Völker

P.S. Wenn mein Erscheinen erforderlich ist, würde ich Ende Juli in der
Deutschen Botschaft in Peking sein

 

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Sehr geehrter Herr Völker,

vielen Dank für Ihre an den Botschafter gerichtete Mail.
Herr Dr. Schaefer hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der ausländerrechtlichen
Prüfung nicht jedem Visumantrag entsprochen werden kann.

Die Visastelle versucht mit einem schnellen und einfachen im Einklang
mit dem Ausländerrecht stehenden Visumverfahren möglichst allen
Visumanträgen zu entsprechen. In Einzelfällen ist dies allerdings nicht
möglich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es mir leider nicht gestattet, zu
den Einzelfällen Dritten gegenüber konkret Stellung zu nehmen. Der
Antragsteller selbst hat allerdings die Möglichkeit, gegen den
ablehnenden Bescheid zu remonstrieren und damit eine erneute Prüfung des
Antrages herbeizuführen. Sollte dann wiederum eine Erteilung nicht
möglich sein, ergeht ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Es kann auch ein
Dritter, beispielsweise Sie als Einlader, schriftlich bevollmächtigt werden.

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der Prüfung
der mit dem Visumantrag eingereichten antragsbegründenden Unterlagen
diese u.a. auf inhaltliche Richtigkeit hin überprüft werden. Des
weiteren ist seitens des Antragstellers die wirtschaftliche und
familiäre Verwurzelung im Heimatland so zu dokumentieren, dass der
Verdacht der Aufnahme eines Daueraufenthalts in Deutschland oder den
Schengenländern nicht besteht.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen. Bei weiteren Fragen können Sie mich
gerne direkt kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Harald K.
Leiter der Visastelle

PEKI REG1 Stabe, W. G. schrieb Am 27.05.2009 09:25:

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kontakt mit dem Botschafter
Datum: Wed, 27 May 2009 00:34:43 +0200 (CEST)

 

text b.d. © text, u.voelker

       
 
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